Im Bereich Gesellschaftsrecht / Mergers & Aquisitions beraten wir umfassend von der Gründung oder dem Erwerb eines Unternehmens über gesellschaftsrechtliche Spezialfragen und das Tagesgeschäft bis hin zur Veräußerung, Restrukturierung oder Umwandlung eines Unternehmens. Unternehmen und Investoren vertrauen auf unsere ganzheitliche Beratung bei Übernahmen, Fusionen und Joint Ventures – quer durch verschiedene Industrien. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Transaktions- und Unternehmensfinanzierung, die Gremienvertretung sowie die Beratung im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.